Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Neu seit dem Solarpaket I – aber auch preiswert und unbürokratisch
Es ist ein naheliegender Gedanke: Die PV Anlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses liefert den Strom und die Wohnungen darunter verbrauchen ihn. Das ganze möglichst unbürokratisch und wenn die Sonne nicht scheint, kommt der Strom aus dem Netz wie gewohnt.
So einfach der Gedanke, so komplex die Umsetzung im bisherigen geregelten Mieterstrommodell.
Das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist Teil des im April 2024 in Kraft getretenen Solarpakets I. Dieses Modell erlaubt es einem Betreiber, die Mieter nur mit PV-Strom vom Dach zu versorgen. Der Betreiber fungiert nicht als Vollversorger und hat daher im Gegensatz zum Mieterstrom keine Lieferantenpflichten zu erfüllen. Allerdings kann er auch keine Rendite erzielen. Das ist für eine WEG auch nicht die Absicht hinter einem PV Projekt, somit kein Problem. Für den Zusatzstrom im Dunkeln müssen und können die Mieter weiterhin einen Stromliefervertrag mit einem Energieversorger abschließen.
Für die Abrechnung des selbst erzeugten PV-Stroms muss allerdings eine Lösung gefunden und installiert werden. Das System besteht aus Zählern (1x pro Wohnung) und einer Software (die die PV-Strom-Mengen erfasst und speichert) und einem Dienstleister, der sich um die Abrechnung kümmert. Das kann die Hausverwaltung oder der Beirat sein aber auch ein externer Dienstleister.
Die Kosten, die für die Installation des Systems und den laufenden Betrieb anfallen, müssen bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Sind diese zu hoch, kann es besser ein den PV-Strom für Allgemeinstrom, Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur zu verbrauche und den Überschuss ins Netz einzuspeisen.
Wir beraten Sie hierzu gern!